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Wehrpflicht 2026: Wer zur Musterung muss und was danach passiert

Aktualisiert: 27. September 2026

Seit dem 1. Januar 2026 schreibt die Bundeswehr alle Deutschen des Jahrgangs 2008 an. Männer müssen den Fragebogen beantworten, Frauen dürfen es freiwillig tun. So regelt es das neue Wehrpflichtgesetz.1,2

Zur Musterung müssen nur Männer, flächendeckend ab Juli 2027. Sie prüft, ob du tauglich bist. Gegen deinen Willen einziehen darf dich der Staat nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder nach einem neuen Gesetz des Bundestages. Der Wehrdienst selbst bleibt freiwillig.3,4,5

Titelbild: Soldaten des Wachbataillons mit geschultertem Gewehr, ein Gesicht ist verpixelt und mit „DU?“ markiert. Darauf steht: Musst du in den Krieg?
Titelbild der Folge 01, gebaut auf einem Foto der Ehrenformation am Verteidigungsministerium in Berlin, 10. September 2015. Foto: D. Myles Cullen, U.S. Department of Defense, gemeinfrei.

Jahrgänge: Wer ist betroffen?

Junge Männer, die 2008 oder später geboren sind. Nur für sie gelten Fragebogen und Musterung (§ 2 Absatz 4 Wehrpflichtgesetz).6 Wer 2008 geboren ist und noch keinen Brief hat, bekommt ihn noch: Angeschrieben wird seit dem 1. Januar 2026, Jahrgang für Jahrgang.1,3

Entscheidend ist allein das Geburtsdatum. Wer am 31. Dezember 2007 geboren ist, bekommt keinen Fragebogen, wer einen Tag später kam, schon. Wehrpflichtig sind ältere Männer trotzdem, in der Regel bis zum Ende des Jahres, in dem sie 45 werden (§ 3 Absatz 3).7 Erfasst und gemustert werden sie nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall.6 Schwerbehinderte Menschen sind kraft Gesetzes befreit (§ 11).8

Frauen: Gilt die Wehrpflicht auch für sie?

Nein. Frauen bekommen den Fragebogen auch, müssen ihn aber nicht ausfüllen. Zur Musterung müssen sie nicht. Artikel 12a Grundgesetz erlaubt eine Dienstpflicht nur für Männer.1,9

Über Frauen sagt Absatz 4 wörtlich: „Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.“ Das ist ein Zwangsverbot, kein Waffenverbot: Seit 2001 dienen Frauen freiwillig in allen Teilstreitkräften.9,10 Laut Verteidigungsministerium gingen bis zum 31. August 2026 rund 219.700 Briefe an Frauen und Personen anderen Geschlechts. Geantwortet haben rund 3,5 Prozent.3

Fragebogen: Muss ich ihn ausfüllen?

Ja, wenn du ein Mann bist und 2008 oder später geboren. Du hast in der Regel einen Monat Zeit. So steht es in § 15a Wehrpflichtgesetz. „Kein Interesse“ ist dabei eine erlaubte Antwort. Lügen dagegen nicht: Falsche Angaben sind eine Ordnungswidrigkeit.2,4,11

KI-generiertes Titelbild: Eine junge Frau hält einen Brief, hinter ihr Soldaten und Militärfahrzeuge, links Bilder von Schule, Studium und Reisen. Darauf steht: Sie suchen dich.
Titelbild der Folge 01, mit KI erzeugt (ChatGPT) und nachbearbeitet.

Wer gar nicht reagiert, bekommt eine zweite Aufforderung, diesmal förmlich zugestellt. Erst wer auch die ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Wie hoch es ist, sagt das Wehrpflichtgesetz nicht: § 45 nennt keinen Betrag, der Rahmen kommt aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz und reicht bis 1.000 Euro. Angekündigt hat das Verteidigungsministerium 250 Euro.2,11,12 Verlangt wird eine Antwort, keine Begeisterung.

Fragebogen: Was steht drin?

Fragen zu dir: persönliche Daten, Größe, Gewicht, Abschlüsse, wie fit du dich fühlst und ob du Interesse an der Bundeswehr hast. Ausgefüllt wird online, den Zugang gibt ein QR-Code im Brief.1,2

Im Gesetz heißt der Fragebogen „Bereitschaftserklärung“, und verschicken darf ihn auch eine Maschine: Die Aufforderung „kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden“. Gefragt wird außerdem nach einer Schwerbehinderung und danach, ob du schon in fremden Streitkräften gedient hast.2 Warum der Staat das alles wissen will, schreibt die Bundeswehr selbst: „Dafür muss sie wissen, wen sie heranziehen kann und wie geeignet der- oder diejenige ist.“1

Musterung: Wann muss ich hin?

Die meisten ab Juli 2027. Die ersten sind schon seit Juli 2026 dran. Rechtlich gilt die Pflicht seit dem 1. Januar 2026.3,4

Flächendeckend mustern soll die Bundeswehr in 24 Musterungszentren in 14 Bundesländern.4,13 Bis dahin mustern die Karrierecenter „im Rahmen freier Kapazitäten“. Laut Verteidigungsministerium wurden so seit Juli fast 1.000 Männer gemustert, die im Fragebogen kein Interesse am Dienst angegeben hatten.3

Musterung: Wie läuft sie ab und wie lange dauert sie?

Ein Arzt untersucht dich, dann machst du einen Test am Computer. Meist ist alles an einem Tag erledigt.14

Schwarz-Weiß-Foto: Ein junger Mann mit freiem Oberkörper steht bei der Musterung 1968 vor einem Arzt.
So sah Musterung 1968 aus: Kempten, 17. Juni 1968. Foto: Alexander Hauk, HAUK MEDIEN ARCHIV / Promifotos.de, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0.

Laut Bundeswehr prüft der Arzt „unter anderem Gehör, Sehkraft und Blutdruck sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit“. Der Computertest fragt nach Selbsteinschätzung, logischem Denken, Reaktion und räumlichem Vorstellungsvermögen. Einen Sporttest gibt es nur für Offizierbewerber.14 Bezahlen musst du nichts: „Das Musterungsverfahren ist kostenfrei“, steht in § 19 Absatz 5. Erstattet werden auch Unterlagen, die du mitbringen sollst, und ein Verdienstausfall.15

Am Ende bekommst du einen schriftlichen Bescheid mit einem von drei Tauglichkeitsgraden: wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig oder nicht wehrdienstfähig (§ 8a).16,17 Wer nicht einverstanden ist, hat zwei Wochen für einen Widerspruch, gerechnet ab Zustellung (§ 33).18

Musterung verweigern: Geht das?

Nein. Wer nicht hingeht, kann von der Polizei hingebracht werden. So steht es in § 44 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz: „Die Polizei ist um Durchführung zu ersuchen.“ Die Wohnung betreten darf sie dafür nur mit richterlicher Anordnung.19

Klappt auch das nicht, entscheidet das Karrierecenter nach Aktenlage, also ohne deine Befunde (§ 17 Absatz 10).17 Wer den Kriegsdienst verweigern will, schadet sich damit doppelt. § 7 Kriegsdienstverweigerungsgesetz ist da eindeutig: Das Bundesamt lehnt den Antrag ab, wenn der Antragsteller die Musterung verweigert. Nicht „kann“. Lehnt ab.20

Ändern könnte das Reservestärkungsgesetz: Der Entwurf beschränkt die polizeiliche Vorführung auf den Spannungs- und Verteidigungsfall. Beschlossen ist das nicht, Stand 27. September 2026.21

Einberufung: Werde ich nach der Musterung eingezogen?

Nein. Die Musterung prüft nur, ob du gesund genug bist. Einziehen gegen deinen Willen geht nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall oder mit einem neuen Gesetz des Bundestages.5,6

Der Grund ist eine Liste in § 2 Absatz 3. Außerhalb von Spannungs- und Verteidigungsfall gelten vom Wehrpflichtgesetz nur die Paragrafen, die dort aufgezählt sind. Fragebogen und Musterung stehen darauf. § 21, die Einberufung, steht nicht darauf.4,6

Die Liste in § 2 Absatz 3: Was außerhalb von Spannungs- oder Verteidigungsfall gilt

Steht auf der Liste – gilt

  • § 3Dauer der Wehrpflicht, Genehmigung für lange Auslandsaufenthalte
  • §§ 8a bis 20bTauglichkeit, Ausschluss und Befreiung, Zurückstellung, Fragebogen, Musterung
  • § 25Personalakten ungedienter Wehrpflichtiger
  • §§ 32 bis 35Rechtsweg und Widerspruch
  • § 44Zustellung und Vorführung
  • § 45Bußgeld

Steht nicht auf der Liste – schläft

  • § 21Einberufung

Quelle: § 2 Absatz 3 Wehrpflichtgesetz, Fassung seit 1. Januar 2026.4,6

Das neue Gesetz hätte schon einen Namen: Bedarfswehrpflicht (§ 2a). Der Bundestag müsste sie mit einem eigenen Gesetz einsetzen, eingesetzt ist sie nicht. Ein Losverfahren erlaubt das Gesetz nur innerhalb dieser Bedarfswehrpflicht, nur wenn mehr Geeignete da sind als gebraucht werden, und nur, wenn alles andere ausgeschöpft ist. Wie das Los genau funktionieren soll, müsste ein weiteres Gesetz regeln.5

Wehrdienst: Wie lange dauert er und was verdient man?

Mindestens sechs Monate. Am Anfang gibt es rund 2.600 Euro brutto im Monat.22

KI-generiertes Titelbild: Soldaten mit Gepäck marschieren zu einem Hubschrauber, im Vordergrund Kisten voller Geldscheine, im Hintergrund der Reichstag. Darauf steht: Bundeswehr macht sich bereit.
Titelbild der Folge 01, mit KI erzeugt (ChatGPT) und nachbearbeitet.

Als Freiwilliger kannst du bis zu elf Monate dienen. Wer sich für zwölf Monate verpflichtet, ist Soldat auf Zeit „und wird mit einem höheren Sold entlohnt: rund 2.700 statt 2.600 Euro monatlich“, schreibt die Bundeswehr. Wohnen in der Kaserne ist während der Ausbildung grundsätzlich kostenlos, Bahnfahren in Uniform auch.22 Nach mindestens zwölf Monaten Dienst zahlt die Bundeswehr bis zu 3.500 Euro für den Autoführerschein.23

Freiwillige: Wie viele melden sich?

Bis Ende August 2026 hat die Bundeswehr für jede eingeplante Person rund 390 Briefe verschickt.3

über 451.400

Briefe verschickt

rund 3.400

Menschen haben ein Assessment durchlaufen, freiwillig

1.155

wurden danach eingeplant

Die Zahlen stammen vom Verteidigungsministerium, Stichtag 31. August 2026. Von den 1.155 Einplanungen gelten knapp 1.000 für 2026, der Rest für 2027. Insgesamt leisten gerade rund 11.400 Menschen den Neuen Wehrdienst: Die 1.155 sind nur die neuen Einplanungen nach einem Assessment.3

Das Ziel steht im Soldatengesetz: bis 2035 insgesamt 460.000 Soldatinnen und Soldaten, aktive und Reserve zusammen.24 Für den Fall, dass Freiwillige nicht reichen, nennt § 2a Wehrpflichtgesetz den Anlass für eine Bedarfswehrpflicht schon ausdrücklich: „insbesondere, wenn die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht“.5

Kriegsdienst verweigern: Wie geht das?

Du stellst einen Antrag und schreibst selbst auf, warum dein Gewissen dir den Dienst an der Waffe verbietet. Das Recht dazu steht in Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz.

Der Antrag geht schriftlich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Darüber entscheidet eine zivile Behörde, das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.25 Hinein gehören ein kurzes unterschriebenes Anschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf und eine ausführliche, persönliche Begründung. Vorlagen aus dem Internet oder Texte, die „mittels künstlicher Intelligenz generiert“ sind, reichen laut Bundesamt nicht.25,26

Stellen kannst du den Antrag frühestens sechs Monate vor deinem 18. Geburtstag, deine Eltern müssen nicht zustimmen. Solange er läuft, darf dich niemand einberufen, allerdings nur in Friedenszeiten.25,26 Wer vor 2010 geboren ist, muss dafür nicht erst gemustert sein (§ 13 KDVG).27 Zur Musterung musst du trotzdem: Der Antrag befreit nicht davon (§ 3 Absatz 1 KDVG).25

Ausland: Brauche ich eine Genehmigung?

Nein, im Moment nicht. Die Regel steht zwar im Gesetz, ist aber seit dem 9. April 2026 ausgesetzt.7,28

§ 3 Absatz 2 Wehrpflichtgesetz verlangt von wehrpflichtigen Männern ab 17 eine Genehmigung ihres Karrierecenters, wenn sie länger als drei Monate ins Ausland wollen. Das Verteidigungsministerium hat diese Pflicht per Allgemeinverfügung ausgesetzt, beantragen musst du nichts.7,28 Minister Boris Pistorius sagte dazu laut ZDFheute: „Das war ein handwerklicher Fehler. Die Regelung hätte niemals im Gesetz stehen dürfen.“29

Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben die Aussetzung geprüft. Ihr Ergebnis: Es „dürfte angenommen werden können, dass die Allgemeinverfügung vom 9. April 2026 rechtswidrig ist“.28 Streichen soll die Regel das Reservestärkungsgesetz. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 dazu Stellung genommen, beschlossen ist nichts.21

Checkliste: Was du jetzt tun musst

  1. Brief mit Fragebogen bekommen? Ausfüllen, ehrlich, in der Regel innerhalb eines Monats. „Kein Interesse“ ist erlaubt.
  2. Termin zur Musterung bekommen? Hingehen, auch wenn du verweigern willst. Befunde, Diagnosen und Atteste mitnehmen. Den Bescheid aufheben: Für einen Widerspruch hast du zwei Wochen.
  3. Du willst auf keinen Fall zur Bundeswehr? Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen und die Begründung selbst schreiben.

Alle Fristen, Paragrafen und Sonderfälle wie Zurückstellung, Befreiung oder Strafen stehen auf der Faktenseite zur Wehrpflicht 2026. Das Video zur Folge läuft auf YouTube.


Wie dieser Text entstanden ist

Jede Angabe ist gegen eine Primärquelle geprüft, zuletzt am 27. September 2026. Recherche, Quellenprüfung, Text, Grafiken und Bilder entstehen mit Unterstützung von KI. Mit KI erzeugte Bilder sind in der Bildunterschrift gekennzeichnet. Vor der Veröffentlichung wird der Text redaktionell abgenommen.

Dieser Text ist Information, keine Rechtsberatung. Änderungen und Korrekturen stehen im Änderungsprotokoll der Faktenseite.


Quellen

Alle 29 Quellen anzeigen
  1. Bundeswehr, „Fragebogen zur Wehrerfassung“ – Verfahren, Pflicht für Männer / Freiwilligkeit für Frauen, Zweckbegründung im Wortlaut. https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen – abgerufen 06.09.2026 (Zitat erstmals gesichert 20.08.2026). ↩

  2. § 15a WPflG – Bereitschaftserklärung: Inhalt der Abfrage (Abs. 1), automatische Aufforderung (Abs. 1 S. 2), Monatsfrist und zugestellte zweite Aufforderung (Abs. 4). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__15a.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  3. BMVg, „Bundeswehr weiter auf gesetzlich festgelegtem Aufwuchspfad“, Pressemitteilung vom 18.09.2026, Stichtag 31.08.2026 – „insgesamt über 451.400 Anschreiben für den Fragebogen zur Wehrerfassung versendet, davon rund 231.700 an männliche Personen und rund 219.700 an Frauen sowie Personen anderen Geschlechts“; „rund 96 Prozent der Männer und rund 3,5 Prozent der Frauen und Personen anderen Geschlechts“ haben innerhalb der Frist geantwortet; „rund 3.400 Personen ein Assessment durchlaufen“; „insgesamt 1.155 Bewerberinnen und Bewerber“ eingeplant, „knapp 1.000 Einplanungen für das Jahr 2026“; „rund 11.400 Freiwillig Wehrdienstleistende und kurzdienende Zeitsoldatinnen und -soldaten“; zu den Pflicht-Musterungen ohne Stichtag: „seit Juli dieses Jahres“ „fast 1.000 18-jährige Männer gemustert, die mit dem Fragebogen kein Interesse an einer Verwendung bei der Bundeswehr bekundet haben“, „im Rahmen freier Kapazitäten bei den Karrierecentern“; flächendeckend „ab Juli 2027“. https://www.bmvg.de/de/presse/bundeswehr-weiter-auf-gesetzlich-festgelegtem-aufwuchspfad-6156012 – abgerufen 27.09.2026. Vorstand 31.07.2026 (rund 378.000 Anschreiben, rund 2.630 Assessments, 865 Einplanungen, rund 12.100 dienend): BMVg, „Daten zum Neuen Wehrdienst“, 17.08.2026, https://www.bmvg.de/de/presse/personalzahlen-der-bundeswehr-auf-neuem-hoechststand-6143516 – abgerufen 06.09.2026. Vorstand Mitte Juni 2026 (298.200 Fragebögen, rund 153.000 an Männer, „mehr als jeder Fünfte“ mit Interesse, rund 1.500 Musterungen bzw. Assessments, gut 530 feste Zusagen): BMVg-Auswertung vom 24.06.2026, berichtet u. a. von Tagesspiegel und dpa am 25.06.2026. ↩

  4. BMVg, Pressemitteilung „Standortentscheidungen für Musterungszentren getroffen“, 07.05.2026 – Wortlaut „flächendeckende Musterung ab Mitte 2027“, 24 Zentren, 14 Bundesländer. In Verbindung mit §§ 16, 17 und 21 WPflG (§ 21 „Einberufung“ steht nicht in der Liste des § 2 Abs. 3). https://www.bmvg.de/de/presse/standortentscheidungen-musterungszentren-6100396 · https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__21.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  5. § 2a WPflG – „Anordnung der Bedarfswehrpflicht durch Gesetz“, ein Paragraf ohne Absätze, vier Sätze. Wörtlich zitiert sind die Sätze 1, 3 und 4; Satz 2 (Orientierung der Einberufung am Bedarf der Streitkräfte) ist mit […] ausgelassen. Einschließlich Zufallsverfahren und Vorbehalt einer weiteren gesetzlichen Regelung. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2a.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  6. § 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) – Absatz 3 (Liste der außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls geltenden Vorschriften), Absatz 4 (Anwendung der §§ 15a und 16 nur auf nach dem 31.12.2007 Geborene). Fassung seit 01.01.2026 (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, BGBl. 2025 I Nr. 370, ausgefertigt 22.12.2025). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html – abgerufen 06.09.2026, erneut geprüft 14.09.2026. ↩

  7. § 3 WPflG – Absatz 2 (Genehmigungspflicht des zuständigen Karrierecenters für Auslandsaufenthalte über drei Monate ab vollendetem 17. Lebensjahr; Möglichkeit von Ausnahmen durch das BMVg), Absatz 3 (Ende der Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres der Vollendung des 45. Lebensjahres), Absatz 4 (bei Offizieren und Unteroffizieren: 60. Lebensjahr), Absatz 5 (im Spannungs- oder Verteidigungsfall: 60. Lebensjahr). Amtliche Fußnote zu Absatz 2: Bekanntmachung vom 09.04.2026, BAnz AT 16.04.2026 B3 – am 14.09.2026 unverändert vorhanden. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html – abgerufen 06.09.2026, erneut geprüft 14.09.2026. ↩

  8. §§ 10 und 11 WPflG – § 10: Ausschluss vom Wehrdienst (u. a. Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, Aberkennung der Amtsfähigkeit, Maßregel nach §§ 64, 66 bis 66b StGB). § 11: Befreiung vom Wehrdienst kraft Gesetzes (u. a. ordinierte Geistliche, hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, schwerbehinderte Menschen) sowie Befreiung auf Antrag. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__10.html · https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  9. Artikel 12a Grundgesetz – Absatz 1 (Dienstpflicht für Männer ab 18), Absatz 4 Satz 2 („Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.“). https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  10. EuGH, Urteil vom 11.01.2000, Rs. C-285/98 (Tanja Kreil ./. Bundesrepublik Deutschland) – der vollständige Ausschluss von Frauen vom Dienst mit der Waffe verstieß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. – Öffnung aller Teilstreitkräfte zum 01.01.2001 nach der Grundgesetzänderung. – BVerfG, Beschluss vom 27.03.2002 – 2 BvL 2/02, Rn. 29: Art. 12a Abs. 1 und Abs. 4 Satz 2 GG haben „unverändert gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG“. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/03/lk20020327_2bvl000202.html – abgerufen 06.09.2026. Wiedergegeben auch in der Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 3 - 3000 - 058/24, „Einzelfragen zur Wehrpflicht“, 05.07.2024, S. 5 f. ↩

  11. § 45 WPflG (Bußgeldvorschriften, Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 ohne Betragsangabe) in Verbindung mit § 17 OWiG (Abs. 1: Rahmen fünf bis eintausend Euro, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“; Abs. 2: bei fahrlässigem Handeln höchstens die Hälfte des angedrohten Höchstbetrages). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__45.html · https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  12. tagesschau.de, 07.05.2026 – angekündigtes Bußgeld von 250 Euro, bestätigt durch eine Sprecherin des BMVg; sowie augengeradeaus.net, 08.05.2026 – „Obergrenze von 250 Euro beabsichtigt“, Verfahrensablauf. https://augengeradeaus.net/2026/05/bundeswehr-droht-fragebogen-verweigerern-bis-zu-250-euro-bussgeld-an/ – abgerufen 06.09.2026 (Erstsicherung 20.08.2026). ↩

  13. BMVg / Bundeswehr, „Musterungszentren“ – 24 Standorte, davon 16 an bestehenden Bundeswehr-Standorten (Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm, Wiesbaden) und 8 an neuen Standorten (Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg, Würzburg). https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung/musterungszentren – abgerufen 06.09.2026, erneut geprüft 14.09.2026. ↩

  14. Bundeswehr, „Ablauf der Musterung“ – „Ein Arzt oder eine Ärztin prüft unter anderem Gehör, Sehkraft und Blutdruck sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit.“; Computertest in einem ruhigen Raum mit „Selbsteinschätzung […] logischem Denken, Reaktionsfähigkeit und räumlichem Vorstellungsvermögen“; Assessmentgespräch bei längeren Verwendungen; Sporttest (abgewandelter Basis-Fitness-Test mit Pendellauf, Klimmhang und Fahrradergometer) nur für Offizierbewerber; „Insgesamt ist das Verfahren meist innerhalb von einem Tag zu schaffen.“ https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung – abgerufen 06.09.2026. ↩

  15. § 19 Absatz 5 WPflG – „Das Musterungsverfahren ist kostenfrei. Notwendige Auslagen sind zu erstatten.“; darunter die Kosten für die Beschaffung von Unterlagen, deren Beibringung dem Wehrpflichtigen aufgegeben wird; Erstattung des Verdienstausfalls für wehrpflichtige Arbeitnehmer, die nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fallen. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__19.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  16. § 8a WPflG – Absatz 1: Tauglichkeitsgrade „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“, „nicht wehrdienstfähig“; Absatz 2: Verwendungsfähigkeit voll oder mit Einschränkung. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__8a.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  17. § 17 WPflG – Absatz 4 (ärztliche Untersuchung; nochmalige Untersuchung durch einen anderen Arzt möglich), Absatz 5 (schriftliches Ergebnis mit Tauglichkeits- und Verwendungsgrad, Abschrift an den Wehrpflichtigen), Absatz 6 (Zustimmungsvorbehalt bei Maßnahmen, die einer Behandlung oder Operation gleichkommen), Absatz 9 (Löschung der Eignungsdaten bei festgestellter Wehrdienstunfähigkeit), Absatz 10 (Entscheidung nach Aktenlage bei unentschuldigtem Fernbleiben). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__17.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  18. §§ 32 und 33 WPflG – § 32: Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung des Gesetzes. § 33 Absatz 1: Widerspruch gegen Verwaltungsakte der Wehrersatzbehörden binnen zwei Wochen nach Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__32.html · https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__33.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  19. § 44 WPflG – Absatz 1 (Zustellung von Bescheiden, bei Minderjährigen an diese selbst), Absatz 2 (Anordnung der Vorführung bei unentschuldigtem Fernbleiben, Ersuchen an die Polizei), Absatz 4 (Betreten der Wohnung nur mit einer durch die Wehrersatzbehörde einzuholenden richterlichen Anordnung). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__44.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  20. § 7 Absatz 1 Nummer 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) – „Das Bundesamt lehnt den Antrag ab, wenn 1. der Antragsteller die Musterung verweigert […]“. https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__7.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  21. Reservestärkungsgesetz (ResStG), Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundesrats-Drucksache 463/26 vom 14.08.2026 – Artikel 2 Nummer 1 fasst § 2 Absatz 2 und 3 WPflG neu; aus der Liste des § 2 Absatz 3 fallen dabei der Verweis auf § 3 Absatz 2 und der auf § 44 Absatz 2 bis 4 heraus. Begründung (S. 80): „In Absatz 3 wird der Verweis auf § 3 Absatz 2 und § 44 Absatz 2 bis 4 gestrichen. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles werden die Regelungen nicht für erforderlich gehalten.“ Für Artikel 2 nennt der Entwurf kein Inkrafttretensdatum – Artikel 19 Absatz 1 trägt dort nur einen Platzhalter. Kabinettbeschluss 01.07.2026. Stand 14.09.2026: im Bundesrat eingegangen, den Ausschüssen zugewiesen, nicht beschlossen. Ausschuss für Innere Angelegenheiten, 1044. Sitzung am 10.09.2026, TOP 16. Entwurf der Tagesordnung der 1068. Plenarsitzung am 25.09.2026 (Stand 08.09.2026), TOP 48; der Entwurf läuft dort im ersten Durchgang (Stellungnahme nach Art. 76 Abs. 2 GG). https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0463-26 (Verfahrensstand) · https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/in/termine-to/2026-09-10.html (Ausschuss) · https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1068/tagesordnung-1068.html (Plenum) · https://www.bmvg.de/de/aktuelles/regierung-billigt-reservestaerkungsgesetz-6118026 – abgerufen 06.09.2026, Verfahrensstand erneut geprüft 14.09.2026. Stellungnahme des Bundesrates, 1068. Sitzung am 25.09.2026, Tagesordnungspunkt 49: BR-Drucksache 463/26 (Beschluss) – zu Artikel 2 Nummer 1 (§ 2 Absatz 3 WPflG) nur der Vorschlag, nach der Angabe „35,“ die Angabe „42,“ einzufügen (Polizeivollzugsdienst); zu § 3 Absatz 2 und § 44 kein Änderungsvorschlag. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0401-0500/463-26(B).pdf?__blob=publicationFile – abgerufen 27.09.2026. ↩

  22. Bundeswehr, „Neuer Wehrdienst“ – „Mindestens sechs Monate verbringen die Wehrdienstleistenden in der Truppe“; „Bis zu elf Monate Dienstzeit sind im Status des Freiwilligen Wehrdienst Leistenden (FWDL) […] möglich“; „Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit und wird mit einem höheren Sold entlohnt: rund 2.700 statt 2.600 Euro monatlich.“; Unterkunft in der Kaserne während der Ausbildung grundsätzlich kostenfrei; kostenloses Bahnfahren in Uniform. https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst – abgerufen 06.09.2026. ↩

  23. Bundeswehr, „Führerschein“ (§§ 31b, 31c SG seit 01.01.2026) – maximal 3.500 Euro für Klasse B, bis zu 5.000 Euro für den Lkw-Führerschein, als Bonusleistung nach mindestens zwölf Monaten Dienst; Dienstbeginn nach dem 01.01.2026, Antrag frühestens ab 01.01.2027. https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fuehrerschein – abgerufen 06.09.2026. ↩

  24. § 91 Abs. 1 Soldatengesetz (SG) – Aufwuchs auf 460.000 bis 2035, davon bis zu 260.000 aktive und mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten. https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__91.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  25. §§ 2 und 3 KDVG – § 2 Absatz 1 (Entscheidung durch das BAFzA), Absatz 2 (Antrag schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Pflichtbestandteile), Absatz 4 (Antrag eines ungedienten Wehrpflichtigen frühestens sechs Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nötig), Absatz 5 (Ausnahme ab sechs Monaten vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei beigefügtem Antrag auf vorgezogenen Zivildienst – dort mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung) · § 3 Absatz 1 (Antrag befreit nicht von Erfassung und Musterungspflicht), Absatz 2 Satz 1–3 (Sperrwirkung für die Einberufung und deren Ausnahmen). https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__2.html · https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__3.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  26. Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), „Kriegsdienstverweigerung (KDV)“ – einzureichende Unterlagen im Wortlaut, Passus zu vorgefertigten Formulierungen und KI-generierten Vorlagen, Erfordernis eines bestandskräftigen Musterungsbescheids, aufschiebende Wirkung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 KDVG nur in Friedenszeiten. https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-kdv – abgerufen 06.09.2026. ↩

  27. § 13 KDVG (Übergangsvorschrift) – Absatz 1: Zuleitung des Antrags bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung möglich; Absatz 2: Entscheidung soll spätestens innerhalb von neun Monaten ergehen; Absatz 3: § 3 Absatz 2 Satz 2 und § 11 Absatz 1 Nummer 1 sind auf diese Fälle nicht anzuwenden. https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__13.html – abgerufen 06.09.2026. ↩

  28. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 053/26, „Aussetzung der Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz durch Allgemeinverfügung“, Abschluss 18.05.2026 – Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 09.04.2026 (S. 4), „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“ (S. 8), Bewertung als wahrscheinlich rechtswidrig (S. 9 f.). https://www.bundestag.de/resource/blob/1182858/WD-3-053-26.pdf – abgerufen 06.09.2026. ↩

  29. Boris Pistorius, Interview mit der Rheinischen Post, 25.04.2026, zitiert nach ZDFheute – „handwerklicher Fehler“ und Selbstaufzählung der Stellen, denen das Versäumnis nicht aufgefallen ist. Abgerufen 20.08.2026, erneut geprüft 06.09.2026. ↩

Quelle 1

Bundeswehr, „Fragebogen zur Wehrerfassung“ – Verfahren, Pflicht für Männer / Freiwilligkeit für Frauen, Zweckbegründung im Wortlaut. https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fragebogen – abgerufen 06.09.2026 (Zitat erstmals gesichert 20.08.2026).

Quelle 2

§ 15a WPflG – Bereitschaftserklärung: Inhalt der Abfrage (Abs. 1), automatische Aufforderung (Abs. 1 S. 2), Monatsfrist und zugestellte zweite Aufforderung (Abs. 4). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__15a.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 3

BMVg, „Bundeswehr weiter auf gesetzlich festgelegtem Aufwuchspfad“, Pressemitteilung vom 18.09.2026, Stichtag 31.08.2026 – „insgesamt über 451.400 Anschreiben für den Fragebogen zur Wehrerfassung versendet, davon rund 231.700 an männliche Personen und rund 219.700 an Frauen sowie Personen anderen Geschlechts“; „rund 96 Prozent der Männer und rund 3,5 Prozent der Frauen und Personen anderen Geschlechts“ haben innerhalb der Frist geantwortet; „rund 3.400 Personen ein Assessment durchlaufen“; „insgesamt 1.155 Bewerberinnen und Bewerber“ eingeplant, „knapp 1.000 Einplanungen für das Jahr 2026“; „rund 11.400 Freiwillig Wehrdienstleistende und kurzdienende Zeitsoldatinnen und -soldaten“; zu den Pflicht-Musterungen ohne Stichtag: „seit Juli dieses Jahres“ „fast 1.000 18-jährige Männer gemustert, die mit dem Fragebogen kein Interesse an einer Verwendung bei der Bundeswehr bekundet haben“, „im Rahmen freier Kapazitäten bei den Karrierecentern“; flächendeckend „ab Juli 2027“. https://www.bmvg.de/de/presse/bundeswehr-weiter-auf-gesetzlich-festgelegtem-aufwuchspfad-6156012 – abgerufen 27.09.2026. Vorstand 31.07.2026 (rund 378.000 Anschreiben, rund 2.630 Assessments, 865 Einplanungen, rund 12.100 dienend): BMVg, „Daten zum Neuen Wehrdienst“, 17.08.2026, https://www.bmvg.de/de/presse/personalzahlen-der-bundeswehr-auf-neuem-hoechststand-6143516 – abgerufen 06.09.2026. Vorstand Mitte Juni 2026 (298.200 Fragebögen, rund 153.000 an Männer, „mehr als jeder Fünfte“ mit Interesse, rund 1.500 Musterungen bzw. Assessments, gut 530 feste Zusagen): BMVg-Auswertung vom 24.06.2026, berichtet u. a. von Tagesspiegel und dpa am 25.06.2026.

Quelle 4

BMVg, Pressemitteilung „Standortentscheidungen für Musterungszentren getroffen“, 07.05.2026 – Wortlaut „flächendeckende Musterung ab Mitte 2027“, 24 Zentren, 14 Bundesländer. In Verbindung mit §§ 16, 17 und 21 WPflG (§ 21 „Einberufung“ steht nicht in der Liste des § 2 Abs. 3). https://www.bmvg.de/de/presse/standortentscheidungen-musterungszentren-6100396 · https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__21.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 5

§ 2a WPflG – „Anordnung der Bedarfswehrpflicht durch Gesetz“, ein Paragraf ohne Absätze, vier Sätze. Wörtlich zitiert sind die Sätze 1, 3 und 4; Satz 2 (Orientierung der Einberufung am Bedarf der Streitkräfte) ist mit […] ausgelassen. Einschließlich Zufallsverfahren und Vorbehalt einer weiteren gesetzlichen Regelung. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2a.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 6

§ 2 Wehrpflichtgesetz (WPflG) – Absatz 3 (Liste der außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls geltenden Vorschriften), Absatz 4 (Anwendung der §§ 15a und 16 nur auf nach dem 31.12.2007 Geborene). Fassung seit 01.01.2026 (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, BGBl. 2025 I Nr. 370, ausgefertigt 22.12.2025). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__2.html – abgerufen 06.09.2026, erneut geprüft 14.09.2026.

Quelle 7

§ 3 WPflG – Absatz 2 (Genehmigungspflicht des zuständigen Karrierecenters für Auslandsaufenthalte über drei Monate ab vollendetem 17. Lebensjahr; Möglichkeit von Ausnahmen durch das BMVg), Absatz 3 (Ende der Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres der Vollendung des 45. Lebensjahres), Absatz 4 (bei Offizieren und Unteroffizieren: 60. Lebensjahr), Absatz 5 (im Spannungs- oder Verteidigungsfall: 60. Lebensjahr). Amtliche Fußnote zu Absatz 2: Bekanntmachung vom 09.04.2026, BAnz AT 16.04.2026 B3 – am 14.09.2026 unverändert vorhanden. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__3.html – abgerufen 06.09.2026, erneut geprüft 14.09.2026.

Quelle 8

§§ 10 und 11 WPflG – § 10: Ausschluss vom Wehrdienst (u. a. Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, Aberkennung der Amtsfähigkeit, Maßregel nach §§ 64, 66 bis 66b StGB). § 11: Befreiung vom Wehrdienst kraft Gesetzes (u. a. ordinierte Geistliche, hauptamtlich tätige Geistliche anderer Bekenntnisse, schwerbehinderte Menschen) sowie Befreiung auf Antrag. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__10.html · https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 9

Artikel 12a Grundgesetz – Absatz 1 (Dienstpflicht für Männer ab 18), Absatz 4 Satz 2 („Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.“). https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 10

EuGH, Urteil vom 11.01.2000, Rs. C-285/98 (Tanja Kreil ./. Bundesrepublik Deutschland) – der vollständige Ausschluss von Frauen vom Dienst mit der Waffe verstieß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. – Öffnung aller Teilstreitkräfte zum 01.01.2001 nach der Grundgesetzänderung. – BVerfG, Beschluss vom 27.03.2002 – 2 BvL 2/02, Rn. 29: Art. 12a Abs. 1 und Abs. 4 Satz 2 GG haben „unverändert gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG“. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/03/lk20020327_2bvl000202.html – abgerufen 06.09.2026. Wiedergegeben auch in der Dokumentation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages WD 3 - 3000 - 058/24, „Einzelfragen zur Wehrpflicht“, 05.07.2024, S. 5 f.

Quelle 11

§ 45 WPflG (Bußgeldvorschriften, Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 ohne Betragsangabe) in Verbindung mit § 17 OWiG (Abs. 1: Rahmen fünf bis eintausend Euro, „wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt“; Abs. 2: bei fahrlässigem Handeln höchstens die Hälfte des angedrohten Höchstbetrages). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__45.html · https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__17.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 12

tagesschau.de, 07.05.2026 – angekündigtes Bußgeld von 250 Euro, bestätigt durch eine Sprecherin des BMVg; sowie augengeradeaus.net, 08.05.2026 – „Obergrenze von 250 Euro beabsichtigt“, Verfahrensablauf. https://augengeradeaus.net/2026/05/bundeswehr-droht-fragebogen-verweigerern-bis-zu-250-euro-bussgeld-an/ – abgerufen 06.09.2026 (Erstsicherung 20.08.2026).

Quelle 13

BMVg / Bundeswehr, „Musterungszentren“ – 24 Standorte, davon 16 an bestehenden Bundeswehr-Standorten (Bonn, Dresden, Hamburg, Kassel, Kiel, Koblenz, Leipzig, Magdeburg, Neubrandenburg, Nürnberg, Oldenburg, Potsdam, Saarlouis, Schwerin, Ulm, Wiesbaden) und 8 an neuen Standorten (Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg, Würzburg). https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung/musterungszentren – abgerufen 06.09.2026, erneut geprüft 14.09.2026.

Quelle 14

Bundeswehr, „Ablauf der Musterung“ – „Ein Arzt oder eine Ärztin prüft unter anderem Gehör, Sehkraft und Blutdruck sowie die allgemeine körperliche Belastbarkeit.“; Computertest in einem ruhigen Raum mit „Selbsteinschätzung […] logischem Denken, Reaktionsfähigkeit und räumlichem Vorstellungsvermögen“; Assessmentgespräch bei längeren Verwendungen; Sporttest (abgewandelter Basis-Fitness-Test mit Pendellauf, Klimmhang und Fahrradergometer) nur für Offizierbewerber; „Insgesamt ist das Verfahren meist innerhalb von einem Tag zu schaffen.“ https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 15

§ 19 Absatz 5 WPflG – „Das Musterungsverfahren ist kostenfrei. Notwendige Auslagen sind zu erstatten.“; darunter die Kosten für die Beschaffung von Unterlagen, deren Beibringung dem Wehrpflichtigen aufgegeben wird; Erstattung des Verdienstausfalls für wehrpflichtige Arbeitnehmer, die nicht unter das Arbeitsplatzschutzgesetz fallen. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__19.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 16

§ 8a WPflG – Absatz 1: Tauglichkeitsgrade „wehrdienstfähig“, „vorübergehend nicht wehrdienstfähig“, „nicht wehrdienstfähig“; Absatz 2: Verwendungsfähigkeit voll oder mit Einschränkung. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__8a.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 17

§ 17 WPflG – Absatz 4 (ärztliche Untersuchung; nochmalige Untersuchung durch einen anderen Arzt möglich), Absatz 5 (schriftliches Ergebnis mit Tauglichkeits- und Verwendungsgrad, Abschrift an den Wehrpflichtigen), Absatz 6 (Zustimmungsvorbehalt bei Maßnahmen, die einer Behandlung oder Operation gleichkommen), Absatz 9 (Löschung der Eignungsdaten bei festgestellter Wehrdienstunfähigkeit), Absatz 10 (Entscheidung nach Aktenlage bei unentschuldigtem Fernbleiben). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__17.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 18

§§ 32 und 33 WPflG – § 32: Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreitigkeiten bei der Ausführung des Gesetzes. § 33 Absatz 1: Widerspruch gegen Verwaltungsakte der Wehrersatzbehörden binnen zwei Wochen nach Zustellung, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde. https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__32.html · https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__33.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 19

§ 44 WPflG – Absatz 1 (Zustellung von Bescheiden, bei Minderjährigen an diese selbst), Absatz 2 (Anordnung der Vorführung bei unentschuldigtem Fernbleiben, Ersuchen an die Polizei), Absatz 4 (Betreten der Wohnung nur mit einer durch die Wehrersatzbehörde einzuholenden richterlichen Anordnung). https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__44.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 20

§ 7 Absatz 1 Nummer 1 Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG) – „Das Bundesamt lehnt den Antrag ab, wenn 1. der Antragsteller die Musterung verweigert […]“. https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__7.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 21

Reservestärkungsgesetz (ResStG), Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundesrats-Drucksache 463/26 vom 14.08.2026 – Artikel 2 Nummer 1 fasst § 2 Absatz 2 und 3 WPflG neu; aus der Liste des § 2 Absatz 3 fallen dabei der Verweis auf § 3 Absatz 2 und der auf § 44 Absatz 2 bis 4 heraus. Begründung (S. 80): „In Absatz 3 wird der Verweis auf § 3 Absatz 2 und § 44 Absatz 2 bis 4 gestrichen. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalles werden die Regelungen nicht für erforderlich gehalten.“ Für Artikel 2 nennt der Entwurf kein Inkrafttretensdatum – Artikel 19 Absatz 1 trägt dort nur einen Platzhalter. Kabinettbeschluss 01.07.2026. Stand 14.09.2026: im Bundesrat eingegangen, den Ausschüssen zugewiesen, nicht beschlossen. Ausschuss für Innere Angelegenheiten, 1044. Sitzung am 10.09.2026, TOP 16. Entwurf der Tagesordnung der 1068. Plenarsitzung am 25.09.2026 (Stand 08.09.2026), TOP 48; der Entwurf läuft dort im ersten Durchgang (Stellungnahme nach Art. 76 Abs. 2 GG). https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0463-26 (Verfahrensstand) · https://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/in/termine-to/2026-09-10.html (Ausschuss) · https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1068/tagesordnung-1068.html (Plenum) · https://www.bmvg.de/de/aktuelles/regierung-billigt-reservestaerkungsgesetz-6118026 – abgerufen 06.09.2026, Verfahrensstand erneut geprüft 14.09.2026. Stellungnahme des Bundesrates, 1068. Sitzung am 25.09.2026, Tagesordnungspunkt 49: BR-Drucksache 463/26 (Beschluss) – zu Artikel 2 Nummer 1 (§ 2 Absatz 3 WPflG) nur der Vorschlag, nach der Angabe „35,“ die Angabe „42,“ einzufügen (Polizeivollzugsdienst); zu § 3 Absatz 2 und § 44 kein Änderungsvorschlag. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0401-0500/463-26(B).pdf?__blob=publicationFile – abgerufen 27.09.2026.

Quelle 22

Bundeswehr, „Neuer Wehrdienst“ – „Mindestens sechs Monate verbringen die Wehrdienstleistenden in der Truppe“; „Bis zu elf Monate Dienstzeit sind im Status des Freiwilligen Wehrdienst Leistenden (FWDL) […] möglich“; „Ab einer Verpflichtungszeit von zwölf Monaten ist man Soldatin oder Soldat auf Zeit und wird mit einem höheren Sold entlohnt: rund 2.700 statt 2.600 Euro monatlich.“; Unterkunft in der Kaserne während der Ausbildung grundsätzlich kostenfrei; kostenloses Bahnfahren in Uniform. https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 23

Bundeswehr, „Führerschein“ (§§ 31b, 31c SG seit 01.01.2026) – maximal 3.500 Euro für Klasse B, bis zu 5.000 Euro für den Lkw-Führerschein, als Bonusleistung nach mindestens zwölf Monaten Dienst; Dienstbeginn nach dem 01.01.2026, Antrag frühestens ab 01.01.2027. https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/fuehrerschein – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 24

§ 91 Abs. 1 Soldatengesetz (SG) – Aufwuchs auf 460.000 bis 2035, davon bis zu 260.000 aktive und mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten. https://www.gesetze-im-internet.de/sg/__91.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 25

§§ 2 und 3 KDVG – § 2 Absatz 1 (Entscheidung durch das BAFzA), Absatz 2 (Antrag schriftlich oder zur Niederschrift beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Pflichtbestandteile), Absatz 4 (Antrag eines ungedienten Wehrpflichtigen frühestens sechs Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres, keine Zustimmung der gesetzlichen Vertretung nötig), Absatz 5 (Ausnahme ab sechs Monaten vor Vollendung des 17. Lebensjahres bei beigefügtem Antrag auf vorgezogenen Zivildienst – dort mit Zustimmung der gesetzlichen Vertretung) · § 3 Absatz 1 (Antrag befreit nicht von Erfassung und Musterungspflicht), Absatz 2 Satz 1–3 (Sperrwirkung für die Einberufung und deren Ausnahmen). https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__2.html · https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__3.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 26

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), „Kriegsdienstverweigerung (KDV)“ – einzureichende Unterlagen im Wortlaut, Passus zu vorgefertigten Formulierungen und KI-generierten Vorlagen, Erfordernis eines bestandskräftigen Musterungsbescheids, aufschiebende Wirkung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 KDVG nur in Friedenszeiten. https://www.bafza.de/rat-und-hilfe/kriegsdienstverweigerung-kdv – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 27

§ 13 KDVG (Übergangsvorschrift) – Absatz 1: Zuleitung des Antrags bei ungedienten Wehrpflichtigen, die vor dem 1. Januar 2010 geboren sind, ohne vorherige Musterung möglich; Absatz 2: Entscheidung soll spätestens innerhalb von neun Monaten ergehen; Absatz 3: § 3 Absatz 2 Satz 2 und § 11 Absatz 1 Nummer 1 sind auf diese Fälle nicht anzuwenden. https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/__13.html – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 28

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 053/26, „Aussetzung der Genehmigungspflicht nach § 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz durch Allgemeinverfügung“, Abschluss 18.05.2026 – Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 09.04.2026 (S. 4), „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“ (S. 8), Bewertung als wahrscheinlich rechtswidrig (S. 9 f.). https://www.bundestag.de/resource/blob/1182858/WD-3-053-26.pdf – abgerufen 06.09.2026.

Quelle 29

Boris Pistorius, Interview mit der Rheinischen Post, 25.04.2026, zitiert nach ZDFheute – „handwerklicher Fehler“ und Selbstaufzählung der Stellen, denen das Versäumnis nicht aufgefallen ist. Abgerufen 20.08.2026, erneut geprüft 06.09.2026.